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Aufenthalt

Post von der Staatsanwaltschaft:
…das Verfahren kann zurzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des beschuldigten bisher nicht hat ermittelt werden können. Alle insoweit erforderlichen Maßnahmen sind indessen veranlasst worden.
Ist ja eigentlich auch egal. Wenn sie den Typen irgendwann vielleicht mal haben, kommt das Schreiben mit dem Textbaustein, dass die Schuld als gering anzusehen ist und auch das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung es nicht gebieten würde, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen.

Rhabarberbarbera…

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Kommentare

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Fabian am :

Ja ist schon ärgerlich, wenn das Verlangen nach Rache nicht gestillt werden kann.

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