Leergutklau
Eine etwas heruntergewirtschaftete Suchtmittelkonsumentin gab zunächst etwas Leergut ab und ging dann ins Lager um sich umzusehen. Nachdem sie dort die Kisten entdeckt hatte, in denen wir von Hand angenommene Einweggebinde zwischenlagern, bediente sie sich kurzerhand an deren Inhalt.
Sie kam nicht mehr dazu, die Flaschen in den Automaten zu stopfen, denn aufgrund ihrer etwas auffälligen Erscheinung stand sie längst unter Beobachtung, dementsprechend schnell reagierten wir.
Einen Ausweis oder ähnlich brauchbare Papiere hatte sie nicht mit und da sie insgesamt auch kein Stück kooperationswillig war und uns stattdessen immer wieder genervt (oder berauscht) anschrie, riefen wir schließlich doch die Polizei. Die Beamten waren bereits nach kurzer Zeit auch schon von der jungen Dame genervt, denn auch denen gegenüber verhielt sie sich nicht weniger zurückhaltend.

Sie kam nicht mehr dazu, die Flaschen in den Automaten zu stopfen, denn aufgrund ihrer etwas auffälligen Erscheinung stand sie längst unter Beobachtung, dementsprechend schnell reagierten wir.
Einen Ausweis oder ähnlich brauchbare Papiere hatte sie nicht mit und da sie insgesamt auch kein Stück kooperationswillig war und uns stattdessen immer wieder genervt (oder berauscht) anschrie, riefen wir schließlich doch die Polizei. Die Beamten waren bereits nach kurzer Zeit auch schon von der jungen Dame genervt, denn auch denen gegenüber verhielt sie sich nicht weniger zurückhaltend.

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Kommentare
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Zeddi am :
Ist Drogenbeschaffungskriminalität noch immer ein Hauptthema bei euch?
Das einzig Richtige am :
Georg am :
bli am :
Private Joker am :
Das einzig Richtige am :
Wer sagt das denn? Solche Bestände entstehen beispielsweise auch, wenn der Automat zeitweise außer Betrieb gesetzt ist (Leerung, Reinigung, Update, Reparatur …) oder sich die Retournierer zu sehr stauen.
"Wie zugedröhnt muss die wohl gewesen sein?"
Du gehst offensichtlich davon aus, dass ein Suchtkranker auf der akuten Suche nach Beschaffungsmitteln auch nur einen Moment lang schön rational abwägen würde/könnte.
Mitleser am :
Bremerin am :
someone am :
bli am :
someone am :
Allerdings eben auch diesen Automaten damit zur Ausgabe eines Leergutbons bewegen, der ihr nicht zusteht. Für mich sieht das eher nach Betrug aus. Aber ich bin natürlich kein Jurist, und ich bin mir auch nicht sicher, ob schon die Ausgabe des Bons oder erst dessen Einlösung den Betrug vollendet hätte.
Wenn ich den Leergutkasten auf dem Boden richtig interpretiere, war es ja nicht sie, die diese Tür geöffnet hat, sondern die stand schon offen. Und die Schilder sind zwar in dieser Auflösung unlesbar, aber nach "nur für Mitarbeiter" o.ä. sehen sie mir nicht aus.
Eventuell wäre es noch relevant, wann genau ein Eigentumsübergang der geschredderten Einwegflasche an die DPG stattfindet, aber so oft, wie man hier vom Leergutcontainer liest, begnügen die sich wohl zunächst mit der nachweislichen Zerstörung der Flasche und überlassen damit erstmal Björn die weitere Arbeit.
Aber wie gesagt, dass ist nur meine Laienmeinung. Juristen dürfen jetzt lachen. Und dann bitte kommentieren, wie es ihrer Meinung nach wirklich aussieht