Verlorener Leergutbon mit knapp 7 €
Im Laden lag in einem Gang auf dem Fußboden ein Leergutbon, der mit knapp sieben Euro Pfandwert auch nicht ganz klein war.
Laut aufgedruckter Uhrzeit war er rund 20 Minuten alt. Ich sah trotzdem schnell auf der Videoanlage nach. Mache Kunden lassen sich ja Zeit beim Einkauf oder treffen noch Bekannte und quatschen sich fest, aber in diesem Fall hatte die Kundin schon längt unseren Laden verlassen.
Sie hatte ein paar Kleinigkeiten eingekauft und wohl auch an der Kasse war ihr nicht aufgefallen, dass sie noch den Leergutbon hätte einlösen können. Sie hatte den Verlust offenbar nicht einmal bemerkt, denn sie suchte den Bon augenscheinlich gar nicht erst.
Ich kannte sie nicht als Stammkundin und nachdem sie auch im Laufe des Tages nicht mehr wiederkam, steckte ich den Bon zugunsten der Elis in Afrika in unsere Spendenbox.
Laut aufgedruckter Uhrzeit war er rund 20 Minuten alt. Ich sah trotzdem schnell auf der Videoanlage nach. Mache Kunden lassen sich ja Zeit beim Einkauf oder treffen noch Bekannte und quatschen sich fest, aber in diesem Fall hatte die Kundin schon längt unseren Laden verlassen.
Sie hatte ein paar Kleinigkeiten eingekauft und wohl auch an der Kasse war ihr nicht aufgefallen, dass sie noch den Leergutbon hätte einlösen können. Sie hatte den Verlust offenbar nicht einmal bemerkt, denn sie suchte den Bon augenscheinlich gar nicht erst.
Ich kannte sie nicht als Stammkundin und nachdem sie auch im Laufe des Tages nicht mehr wiederkam, steckte ich den Bon zugunsten der Elis in Afrika in unsere Spendenbox.
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Kommentare
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Bernd am :
Und wenn man dann die Dame anspricht, ihr den Bon übergibt, ist die so baff, dass man eine feste Stammkundin dazugewonnen hat.
nicht der andere am :
Warum sei das denn "doch nicht so unwahrscheinlich, dass die gute Dame die Tage noch mal reinschaut"?! Schließlich ist nicht Stammkundin und wurde auch nicht wiedererkannt. Soll man alle Mitarbeiter informieren und anspitzen für den Fall des Falles? Handelt sich auch nicht um irgendeine Art von Vermögen. Zudem ist der Bon ja auch nicht in ein schlüsselloses Verlies geworfen worden und dank Verbloggung weiß Bon auch in unabsehbarer Zeit den Betrag und das Datum des in der Box befindlichen Bons.
Bernd am :
Aggro "Leute mit dir nicht passender Meinung"?
Sonst hast du keine Probleme?
Stelle keine Fragen, wenn du selber keine Antworten geben willst. Das steht dir dann nicht zu.
bli am :
Bernd am :
Nee, das war sonnenklar. Alles für die Ellis, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.
Micha am :
Warum nicht die Bons für die gesetzliche Frist aufbewahren und dann spenden?
Solche Aktionen sind heuchlerisch, einerseits über Diebstähle im ähnlichen Wertbereich bloggen und schimpfen, dann aber sowas hier öffentlich machen.
Aber klar, wenn die Person noch reinkommt, zahlst du ihr das natürlich aus, oder?
Fabi am :
Micha am :
Unter 10 Euro entfällt lediglich die Anzeigepflicht.
Nächstes mal bitte etwas weiter blättern und die folgenden Paragrafen lesen, §973 Abs. 2 beispielsweise enthält dazu eindeutige Aussagen.
Erst nach Ablauf von 6 Monaten ab Fund erwirbt Björn Eigentum an der Fundsache.
Eine Spende innerhalb eines Tages ist dann wohl was deiner Meinung nach?
Habakuk am :
Das Schöne hier am Blog ist, dass man nie enttäuscht wird - weder in positiver noch in negativer Hinsicht.
Micha am :
Ich hab nen Vorschlag: Björn verzichtet fortan auf die Verfolgung geringwertiger Diebstähle zb unter 10 Euro, wenn der Erwischte den Warenwert als Spende an die Ellis begleicht.
Björn Harste am :
Björn Harste am :