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Coladose in die Jacke

Ein Mann hat sich "unauffällig" eine Dose Cola in die Jackentasche gesteckt. Dummerweise war für die anwesende Kollegin seine gesamte Erscheinung zu auffällig, so dass sie ihn unauffällig (ohne Anführungszeichen) beobachtet hat. An der Kasse hatte der Mann nur noch den Leergutbon in der Hand, nachdem er sich Augenblicke zuvor die Getränkedose aus dem Regal genommen hatte.

Misstrauisch geworden tat er schnell mit seinem Handy beschäftigt, ging zurück in den Laden und deponierte seine potentielles Beute zwischen den Keksen. An der Kasse tat er dann unschuldig, er habe nichts eingesteckt, was er mit Öffnen der Jacke und Zeigen der Taschen bewies.

Eine Anzeige gab es nicht, aber das Hausverbot war ihm sicher …


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Kommentare

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Nobody am :

Warum keine Anzeige? Mit dem einstecken gilt doch der Diebstahl als vollzogen, indem die Ware eurer Kontrolle entzogen wurde bevor diese bezahlt war. Versteh ich nicht wieso man bei so einer eindeutigen Situation mit videobeweis die deppen davonkommen lässt.

Anonym am :

Dann müsste man ja auch jeden Elternteil mit Kinderwagen so behandeln, wenn der Einkauf unten in denselbigen verstaut wird. Schon mal versucht mit einem schlafenden Baby im Kinderwagen einen Einkaufswagen zu schieben oder einen Korb zu tragen?

Horst-Kevin am :

Das ist so ja auch nicht richtig. Solange die Waren offen in einem Korb unten im Kinderwagen liegen, so dass man sie sehen kann, liegt noch kein vollzogener Diebstahl vor.

Nobody am :

Zu einem Diebstahl gehört auch immer das dieser mit Absicht geschehen muss damit dieser strafbar ist. Und ein abdrehen bei entdeckt werden, verschwinden lassen der potentiellen Beute, lässt klar erkennen das er sich dessen bewusst war.

Anonym am :

Dann ist hier wohl ein Richter anwesend. :-D
Argumentation hin oder her, diese Beweiswürdigung sollte doch durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Ich kann die neunmalklugen Kommentare nicht mehr sehen…

Übrigens kann man durchaus bei voller Beladung eines Kinderwagens die untere Schicht nicht mehr sehen. Aber auch egal.

Nobody am :

Ändert aber nichts an der Diebstahlsabsicht… und die steht in unserem Gesetz, dafür braucht es weder Richter noch Anwalt. §242

Deswegen ist das Argument mit den armen Eltern unsinnig.

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