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Käsediebin (+ Honig + andere Waren)

Eine Frau aus der BTM-Szene stecke sich ein Glas Honig unserer Eigenmarke, eine Dose Sprühsahne und eine Packung Vanillesauce in ihre Handtasche und hätte mit dieser Ware im Verkaufswert von rund zehn Euro vermutlich unbemerkt den Laden verlassen können.

Gescheitert ist der unbemerkte Diebstahl daran, dass sie auch noch für rund 60 Euro Käsestücke aus dem Kühlregal mitgehen lassen wollte, der natürlich gesichert ist und folglich den Alarm der Warensicherungsanlage auslöste. Eine Kollegin schaffte es noch, ihr die mit dem Diebesgut gefüllte Tasche vor dem Laden zu entreißen, die Diebin konnte jedoch erfolgreich flüchten.

Auch gut. Wir haben die Ware zurück und eine Anzeige hätte sowieso vermutlich keine nennenswerten Konsequenten für die Frau gehabt.


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Kommentare

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TS am :

Wenn Du für jeden Tag ohne Ladendieb hochzählen würdest - kommst Du dann überhaupt auf zweistellige Zahlen?

nicht der andere am :

Seit wann? Seit jemals wäre es angesichts der vielen Jahrzehnte und der in Bremen besonders starken Zunahme bedeutungslos. Aber zum einen werden die entdeckten Fälle ja hier dokumentiert und das geschieht nicht täglich. Ansonsten würde der Laden mehrere Prozent der Bremer Ladendiebstähle abbilden.

Gefühlt könnte man sich fragen, ob's wohl mehr Tage ohne oder mit Ladendiebstahl gibt?

nicht der andere am :

Anscheinend ein sowohl privater wie auch gewerblicher Doppeleinklauf.

Ob schonmal ein Ladendieb angesichts eines solchen Vorfalls die Entwendung seiner höchsteigenen Tasche geltend gemacht hat? Wegen des körperlichen Zwanges ist das ja sogar Raub der Diebesgutbehälters.

Anonym am :

Haha, privat als auch gewerblich ist echt gut! :-D

Und ja, die Frage nach der gewaltsam einbehaltenen Tasche könnte gut für angehende Juristen in einer Prüfung kommen. Annahme: es war im einen Fall ein Noname-Produkt im schlechten Zustand sowie ohne bestimmbaren Wert und im anderen Fall eine Louis Vuitton-Tasche für 1.500€. ;-)

Am Ende finde ich die Vorstellung schon heftig, dass da tatsächlich um die Ware gerangelt wird und sich solche Szenen abspielen. Den Mitarbeitern könnte ja sonstwas dabei passieren: vom Knochenbruch durch Sturz bis zu Messerstichen oder ähnlichem.

Jodelschnepfe am :

Wer hier mitliest kann ja gelegentlich tolle, neue Worte lernen. Ich kannte den Begriff der „Gewahrsamsenklave” vorher auch nicht. Die fragliche Handtasche könnte also unter diesen Begriff fallen? (PDF) https://www.juracademy.de/assets/courses/files/_docraptor_pdf/news_items/gewahrsamsenklave-242-249-stgb.pdf

Klodeckel am :

Irgendwann müssten doch mal alle klauenden Junkies aus dem Umkreis des Neustädter Fischmarkts durch das lebenslange Hausverbot "verbannt" sein. Oder gibt es davon wirklich so viele, wie es hier den Anschein macht?

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