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Zaun mit Übersteigschutz

Nach diesem Vorfall Anfang April haben wir hier nun aufgerüstet: Die Fachfirma, die uns den Zaun hier vor anderthalb Jahren hingestellt hat, war nun von mir beauftragt worden, noch einen zusätzlichen Übersteigschutz zu montieren.

Drei Reihen Stacheldraht sorgen nun dafür, dass der unbefugte Zugang hier zum Hof zusätzlich erschwert wird. Wer draufkommen will, schafft es sowieso irgendwie und daher ist es auch nur "normaler" Stacheldraht geworden und kein Bandstacheldraht, den ich ja eigentlich gerne gehabt hätte. Der Zaunbauer hat mir aufgrund der immensen Verletzungsgefahr, die von den rasierklingenscharfen Stacheln ausgehen, dringend davon abgeraten.


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Kommentare

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Jemand am :

Wäre die Verletzungsgefahr nicht eher ein positiver Aspekt gewesen?

Nobody am :

Das Problem ist, das der Natodraht regelmäßig in der deutschen Rechtsprechung, sprich jemand verletzt sich unbeabsichtigt, als zu übertrieben gilt, und der normale Stacheldraht als ausreichend angesehen ist.

TOMRA am :

Zählt denn Jörgs "SPAR Universum" nicht womöglich als exterritorial? ;-)

Anonym am :

Wie? Wenn da ein Idiot einbrechen will und sich dabei verletzt, soll das ein Problem der Betroffenen sein?! Oder wieso rät ein Zaunbauer davon ab?

Wahrscheinlich kommt bald wieder einer rüber und ihr werdet über einen Elektro-Zaun nachdenken. ;-) Vorteil: nachts läuft der im scharfen Modus mit voller Hochspannung und kann direkt alarmieren, wenn berührt wurde. Tagsüber kann mit Niederspannung erkannt werden, sollte jemand daran etwas manipulieren.

Nobody am :

Nachts durch kurzes aufleuchten und anschließendem rauchzeichen?

whocares am :

Die Verletzungen, die Nato-Draht zufügen kann, können so erheblich sein, dass die Verhältnismäßigkeit des Schutzziel nicht mehr gegeben ist, wo es letztlich "nur" um relativ geringe Sachwerte geht. Du hast ja selber schon den Gedanken spielerisch eskaliert. Ich gehe nochmal drüber: Selbstschußanlagen - wäre das noch dem Schutzzweck angemessen? Der Idiot muß ja nicht einbrechen - aber wenn er's doch tut, verliert er ja nicht automatisch das Anrecht auf sein Leben (oder um auf den Natodraht zurückzukommen das Recht auf körperliche Unversehrtheit).

Ferner meine ich mich dunkel zu erinnern, dass es zum Thema Natodraht um private Grundstücke auch ablehnende Rechtsprechung gibt.

Klodeckel am :

Ich denke das reicht aus.
Wer da noch drüberklettern will, muss schon komplett zugedröhnt sein.

TOMRA am :

Z.B. Tilidin und "Schmerzfrei und Spaß dabei!"?

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