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Neverending Backofenstory

Der alte Wiesheu-Backofen war übrigens letztendlich für 1 Euro verkauft worden. Der Preis war mir egal, Hauptsache er ist weg. Wäre es mir ums Geld gegangen, hätte ich das Teil nicht für ab 1 Euro Startgebot bei Ebay eingestellt.

Was aber bislang gar nicht geklappt hat: Dem Käufer, wohl des Deutschen nur bedingt mächtig, war wohl entgangen, dass das Gerät hier in Bremen abgeholt werden muss. Nun kommt er wohl aus einem kleinen Dorf aus dem Alpenvorland, München oder so ähnlich, und hat das Problem, die Strecke nicht mit seinem Ochsenfuhrwerk zu schaffen. Kurz: Der Ofen steht hier nun nach Monaten immer noch und die Kommunikation mit dem Käufer verlief bislang etwas zäh, zumal er auf meine letzte Anfrage auch gar nicht reagiert hat.

Nun hat er noch eine Nachricht von mir bekommen:

Guten Tag,
Sie haben den über eBay erworbenen Backofen bislang trotz der vereinbarten Abholung nicht abgeholt. Eine weitere Kommunikation bzw. Terminvereinbarung ist seit mehreren Wochen nicht mehr erfolgt.
Ich fordere Sie daher hiermit letztmalig auf, den Backofen bis spätestens 8. September 2026 nach vorheriger Terminabsprache bei mir in Bremen abzuholen.
Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werde ich gemäß § 323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten und anschließend anderweitig über den Backofen verfügen.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit mir zur Vereinbarung eines Abholtermins in Verbindung.
Wenn er darauf nicht reagiert, werde ich ihm mitteilen, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete – und ihm seinen Euro, denn bezahlt ist der Ofen sogar schon, wieder erstatten. Keine Bearbeitungsgebühr, keine Aufwandsentschädigung, keine Lagerkosten.

Danach werde ich den alten Backofen bei nächster Gelegenheit in den großen Container für Elektroschrott werfen, in dem schon so viele andere Dinge hier aus der Firma gelandet waren …

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Kommentare

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Bremerin am :

Frag doch mal bei der Moschee, ob sie den Backofen gebrauchen können.

eigentlichegal am :

Great minds...
https://www.shopblogger.de/blog/archives/30628-Backofen-zu-verschenken!.html#c389673

Klodeckel am :

Was für ein Aufwand und Zeitverschwendung für einen lausigen Euro und die Hoffnung, jemandem zu einem "Schnäppchen" zu verhelfen.

Anonym am :

Ums Geld ging es ja gar nicht. Ich würde einfach aus Spaß an solchen Idioten folgendes schreiben: „Sie haben den Backofen gekauft und damit ist er nun Ihr Eigentum. Selbiges verpflichtet. Sollte der Ofen nicht abgeholt werden, fallen für jeden Tag nach Fristablauf von 14 Tagen 2,50 € Lagergebühr an.“
Wenn ein paar Hundert Euro aufgelaufen sind, über einen Anwalt Mahnungen verschicken, dann gerichtliches Mahnverfahren starten und man hat ganz schnell einen vollstreckbaren Titel. Die Anwaltskosten kommen für den Schuldner oben drauf. Das Gericht prüft nichts inhaltlich und wenn der Schuldner sich nicht rührt, hat er verloren.
Gut, das Risiko besteht, dass derjenige Privatinsolvenz anmeldet, allen Bescheiden widerspricht und am Ende gar nichts zahlt oder nichts pfändbares in der Wohnung vorhanden ist.


Und wenn man nicht gerade einen Anwalt im Freundeskreis mit Spaß an solchen Dingen hat, wäre die Entsorgung und Abhaken der Sache natürlich die beste Entscheidung. Ich wollte nur mal herausstellen, was letztendlich mit solchen Geschäften einhergehen kann. Hätte der Käufer nicht bezahlt, gäbe es keine weitere Handhabe als der Anspruch auf den Kaufpreis.

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