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Nicht für Nichtraucher

Post von Philip Morris: ein Infoflyer zum Thema Jugendschutz. Darin findet sich unter anderem der Hinweis, dass die eigenen Produkte ausschließlich für erwachsene Konsumenten bestimmt seien, „die bereits rauchen oder andere Tabak- und Nikotinprodukte nutzen“:


Der erste Teil ist klar. Keine Zigaretten an Minderjährige. Dafür gibt es Altersgrenzen, Ausweise und eindeutige gesetzliche Vorgaben.

Aber der zweite Teil ist interessant. Kurz: Nicht für Nichtraucher.

Nun haben wir an der Kasse allerdings gewisse Schwierigkeiten, diese Voraussetzung zu überprüfen. Ein hypothetisches Gespräch an der Kasse stelle ich mir so vor:

"Eine Schachtel Marlboro Gold, bitte."

"Sind Sie Raucher?"

"Nein."

"Dann kann ich Ihnen die leider nicht verkaufen."

"Aber ich wollte doch gerade damit anfangen."

"Genau das scheint nicht vorgesehen zu sein."
Natürlich ist der Satz keine gesetzliche Verkaufsbeschränkung. Philip Morris beschreibt damit vielmehr die Zielgruppe seiner Produkte und möchte ausdrücklich nicht den Eindruck vermitteln, Nichtraucher zum Einstieg in den Nikotinkonsum bewegen zu wollen.

Für mich hier bleibt das trotzdem eine hübsche, theoretische Frage: Das Alter eines Kunden können wir im Zweifel anhand seines Personalausweises überprüfen. Aber wie weist man nach, dass man bereits raucht?

Raucherpass? Nikotinführerschein? Zwei Zeugen und eine angebrochene Schachtel aus der Jackentasche? Urintest im Lager? Wangenabstrich vor dem Leergutautomaten? Mal eben an der Kasse 'ne Locke abzwicken und auswerten? Das hat alles irgendwie nichts und daher beschränken wir uns bis dahin wohl weiterhin auf die klassische Alterskontrolle.

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Kommentare

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eigentlichegal am :

" Aber wie weist man nach, dass man bereits raucht?"
Wenn man beim Atmen eine ganze Sambaklasse rasseln hört, zwei Finger den Eindruck machen als wären sie die Organspende eines Inders und es plötzlich intensiv nach Aschenbecher riecht...

RST1987 am :

Ich vermute, dass es sich um einen juristischen Kniff handelt. Derzeit sieht es so aus, dass die ganze Zigarettenalternativen zwar weniger gesundheitsschädlich als herkömmliche Zigaretten sind, aber dennoch gesundheitsschädlich. Man will sich vermutlich so gut wie möglich gegen zukünftige Klagen absichern. Insbesondere gegen Klagen mit dem Vorwurf, Jugendliche zum Rauchen angeregt und/oder die Risiken von Vapes & Co verharmlost zu haben. Daher solche Infoflyer.

Mitleser am :

Dass heutzutage überhaupt noch Leute mit Rauchen anfangen.

Bin sogar der Meinung, dass es "gefühlt" in den letzten Jahren wieder mehr geworden ist.

Zeddi am :

Die Industrie hats geschafft den starken Trend der letzten Jahrzehnte nach unten was den Tabakkonsum angeht mit den Vapes usw wieder nach oben zu Befördern.

Ein noch krasseres Werbebudget und Vertriebsstrategie auf Kosten aller haben nur noch die Ölmultis

Achim am :

Zufällig gestern darüber gesprochen: Raucher/innen dürfen 2 Stangen zollfrei einführen. Frau kontrolliert, Beamter meinte:“ das dauert jetzt etwas, wollen Sie eine rauchen?“ - „Nein - ich rauche nicht.“ … daraufhin musste sie alles voll versteuern … denn die 2 Stangen sind nur zum eigenen Verzehr bestimmt. Ist vorlaut eine urbane Legende … aber zufällig greifst du das Thema heute auf. Schönes Wochenende.

nicht der andere am :

Mit sowas wie "Leider nicht für Nichtraucher!" könnte die Zigarettenindustrie mutmaßlich sogar Kaufanreize, Selbstbestätigung und Symphatie generieren.

eigentlichegal am :

"§ 21 Verbot von Werbung mit qualitativen Zielen
(1) Es ist verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in der Werbung dafür werbliche Informationen zu verwenden,
1.
...
2.
die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Konsum zu veranlassen oder darin zu bestärken,"

Morris darf also nicht zum Konsum veranlassen, deswegen darf man sich gar nicht an Nichtraucher wenden und sagen "Raucht unser Zeug"
Und man darf auch nicht den eigenen Kunden sagen "Raucht mehr von unserem Zeug" (also im Konsum bestärken), sondern man darf nur den Kunden der Konkurrenzprodukte (also andere Tabak- und Nikotinprodukte) nahelegen "Raucht doch lieber unser Zeug"

Das bezieht sich ja eigentlich nur auf die Werbung selber, aber es kann wohl nicht schaden wenn man noch einmal extra darauf hinweist dass man legal handelt. Notfalls kann man sich dann immer mit "Wir haben es unseren Händlern extra gesagt" verteidigen.

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