Nicht für Nichtraucher
Post von Philip Morris: ein Infoflyer zum Thema Jugendschutz. Darin findet sich unter anderem der Hinweis, dass die eigenen Produkte ausschließlich für erwachsene Konsumenten bestimmt seien, „die bereits rauchen oder andere Tabak- und Nikotinprodukte nutzen“:

Der erste Teil ist klar. Keine Zigaretten an Minderjährige. Dafür gibt es Altersgrenzen, Ausweise und eindeutige gesetzliche Vorgaben.
Aber der zweite Teil ist interessant. Kurz: Nicht für Nichtraucher.
Nun haben wir an der Kasse allerdings gewisse Schwierigkeiten, diese Voraussetzung zu überprüfen. Ein hypothetisches Gespräch an der Kasse stelle ich mir so vor:
Für mich hier bleibt das trotzdem eine hübsche, theoretische Frage: Das Alter eines Kunden können wir im Zweifel anhand seines Personalausweises überprüfen. Aber wie weist man nach, dass man bereits raucht?
Raucherpass? Nikotinführerschein? Zwei Zeugen und eine angebrochene Schachtel aus der Jackentasche? Urintest im Lager? Wangenabstrich vor dem Leergutautomaten? Mal eben an der Kasse 'ne Locke abzwicken und auswerten? Das hat alles irgendwie nichts und daher beschränken wir uns bis dahin wohl weiterhin auf die klassische Alterskontrolle.

Der erste Teil ist klar. Keine Zigaretten an Minderjährige. Dafür gibt es Altersgrenzen, Ausweise und eindeutige gesetzliche Vorgaben.
Aber der zweite Teil ist interessant. Kurz: Nicht für Nichtraucher.
Nun haben wir an der Kasse allerdings gewisse Schwierigkeiten, diese Voraussetzung zu überprüfen. Ein hypothetisches Gespräch an der Kasse stelle ich mir so vor:
"Eine Schachtel Marlboro Gold, bitte."Natürlich ist der Satz keine gesetzliche Verkaufsbeschränkung. Philip Morris beschreibt damit vielmehr die Zielgruppe seiner Produkte und möchte ausdrücklich nicht den Eindruck vermitteln, Nichtraucher zum Einstieg in den Nikotinkonsum bewegen zu wollen.
"Sind Sie Raucher?"
"Nein."
"Dann kann ich Ihnen die leider nicht verkaufen."
"Aber ich wollte doch gerade damit anfangen."
"Genau das scheint nicht vorgesehen zu sein."
Für mich hier bleibt das trotzdem eine hübsche, theoretische Frage: Das Alter eines Kunden können wir im Zweifel anhand seines Personalausweises überprüfen. Aber wie weist man nach, dass man bereits raucht?
Raucherpass? Nikotinführerschein? Zwei Zeugen und eine angebrochene Schachtel aus der Jackentasche? Urintest im Lager? Wangenabstrich vor dem Leergutautomaten? Mal eben an der Kasse 'ne Locke abzwicken und auswerten? Das hat alles irgendwie nichts und daher beschränken wir uns bis dahin wohl weiterhin auf die klassische Alterskontrolle.
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Kommentare
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eigentlichegal am :
Wenn man beim Atmen eine ganze Sambaklasse rasseln hört, zwei Finger den Eindruck machen als wären sie die Organspende eines Inders und es plötzlich intensiv nach Aschenbecher riecht...
RST1987 am :
Mitleser am :
Bin sogar der Meinung, dass es "gefühlt" in den letzten Jahren wieder mehr geworden ist.
Zeddi am :
Ein noch krasseres Werbebudget und Vertriebsstrategie auf Kosten aller haben nur noch die Ölmultis
Achim am :
nicht der andere am :
eigentlichegal am :
(1) Es ist verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in der Werbung dafür werbliche Informationen zu verwenden,
1.
...
2.
die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Konsum zu veranlassen oder darin zu bestärken,"
Morris darf also nicht zum Konsum veranlassen, deswegen darf man sich gar nicht an Nichtraucher wenden und sagen "Raucht unser Zeug"
Und man darf auch nicht den eigenen Kunden sagen "Raucht mehr von unserem Zeug" (also im Konsum bestärken), sondern man darf nur den Kunden der Konkurrenzprodukte (also andere Tabak- und Nikotinprodukte) nahelegen "Raucht doch lieber unser Zeug"
Das bezieht sich ja eigentlich nur auf die Werbung selber, aber es kann wohl nicht schaden wenn man noch einmal extra darauf hinweist dass man legal handelt. Notfalls kann man sich dann immer mit "Wir haben es unseren Händlern extra gesagt" verteidigen.