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ALKOHOLISCHES MISCHGETRÄNK

Ob unsere Auswahl an "Ready to Drink"-Produkten nun besonders groß oder klein im Vergleich zu anderen Supermärkten ist, vermag ich nicht zu sagen. Wir haben 15 verschiedene Produkte im Angebot und auf einigen ist mir vor ein paar Tagen aufgefallen, dass der Hinweis, um was es sich beim Inhalt der Dosen handelt, auffällig groß auf dieselben gedruckt ist. Es gibt zwei Variationen: "ALKOHOLISCHES MISCHGETRÄNK" und "ALKOHOLHALTIGES MISCHGETRÄNK"

Eine gesetzliche Pflicht scheint diese Deklaration wohl nicht zu sein, ansonsten würde man sie wohl auf sämtlichen dieser Produkte finden. Aber zumindest kann keiner sagen, er hat den Hinweis nicht gesehen und ging davon aus, einfach nur 'ne Dose mit Limo zu trinken … :-)








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Kommentare

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Michael am :

Und jetzt wäre es noch gut zu wissen, was der unterschied zwischen den beiden ist.

KuddelDaddeldu am :

Die feinsinnige Unterscheidung findet sich in § 1 Abs. 2 AlkStG (Alkoholsteuergesetz). Mixe aus "Alkohol" (ab 22%) vs. andere, z.B. Radler.

someone am :

Die Unterscheidung gibts dort, hier aber irrelevant. In dem Paragraphen gehts um die Steuerpflicht als Alkohol im Sinne des Gesetzes, und die besteht abgesehen von gegorenen Getränken wie Wein oder Schaumwein bereits ab 1,2% (für Wein und ähnliches erst ab 22%).

Relevant ist die Unterscheidung eigentlich auch nur im Rahmen des Jugendschutzes (noch, es wird ja immer wieder diskutiert, auch Bier und Wein auf 18 zu heben). Ist mit Bier oder Wein gemischt worden, ab 16, ansonsten ab 18.

Und die Mi(sch|x)getränke oben sind alle auf Basis von hochprozentigem, Bacardi, Absolut, irgendein Rum/Likör(?) und schliesslich "Whiskey". Dass es unterschiedliche Formulierungen gibt und sie Björn zufolge ja wohl auch nicht grundsätzlich verwendet werden, läßt auch mich vermuten, dass da gesetzlich keine Regelung existiert.

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