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Now hoffentlich ending Backofenstory

Auf die letzte Nachricht hatte der Käufer des Backofens bis heute nicht reagiert. Nun hat er von mir diesen Text bekommen und ich reg mich nicht mehr auf:

Da die Ihnen gesetzte Frist zur Abholung des über eBay erworbenen Backofens am 7. September 2026 fruchtlos verstrichen ist, trete ich hiermit gemäß § 323 BGB vom Kaufvertrag zurück.

Der Kaufvertrag ist damit rückabzuwickeln. Der gegebenenfalls bereits entrichtete Kaufpreis von 1,00 Euro wird Ihnen erstattet.
Ich bin mir nur noch nicht sicher, ob ich das Ding noch einmal bei Ebay reinsetze oder ob ich den direkt zum Recyclinghof karre …

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Kommentare

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Nachbarin am :

Mach ein Sicherheitsetikett rum und stell das Ding in den Laden. Irgendeiner wird den Ofen dann zum Kiosk bringen.

nicht der andere am :

Nicht nochmal reinstellen. Hätte sich irgendjemand anderes interessiert, dann wäre er ja bei zumindest zwei Euro gelandet.

Maximal "Zu verschenken" bei Kleinanzeigen und nur mit Abholung.

Frank am :

Zu verschenken bei Kleinanzeigen? Na da braucht man aber ggf. auch gute Nerven, gratis lockt auch so manche Leute an, die eher schwierig sind.

TOMRA am :

Einfach knallhart reinschreiben:
"an den schnellsten Selbstabholer, keine Reservierungen und wer zu erst kommt, ..."
Habe ich schon mehrfach in Berlin bei halbwegs vergleichbaren Gelegenheiten umgesetzt.

TOMRA am :

Hat euer "Schrotti" sich evtl. zur Ruhe gesetzt, geschäftlich umorientiert oder nach der Abwicklung in Findorff evtl. kein Interesse mehr?

By the way, gibt es eigentlich die sog. "Klüngelskerle" noch, welche klingelnd, hupend oder sonst was zumindest früher im Ruhrpott und NRW allgemein regelmäßig unterwegs waren?
Traditionell auf der Suche nach besonders verwertbaren Altmetallen.

AM am :

Backofen an die Straße stellen. Schild dran kleben:

"Backofen. Vollfunktionstüchtig. Verkauf von privat, keine Garantie, Gewährleisung oder Rücknahme. VHB 100 Euro."

Dann wird der schnell geklaut sein.

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